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# § 14 InVeKoSV 2015 — Erklärung bei Beantragung der Umverteilungsprämie

InVeKoS-Verordnung  
Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Soweit der Betriebsinhaber die Umverteilungsprämie beantragt, hat er im Sammelantrag für den Fall, dass er seinen Betrieb nach dem 18. Oktober 2011 aufgespalten hat oder sein Betrieb aus einer solchen Aufspaltung hervorgegangen ist, zusätzlich zu erklären, dass diese Aufspaltung nicht einzig zu dem Zweck erfolgt ist, in den Genuss der Umverteilungsprämie zu kommen.

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Zitiervorschlag: § 14 InVeKoSV 2015

Quelle: Bundesamt für Justiz, abgerufen 02.07.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Bundesgesetzblatt

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Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/InVeKoSV%202015/14

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