Gesetze / Verfahrensordnung für Höfesachen

HöfeVfO

§ 16 Übergabeverträge

Stand: 04.11.2026 (zuletzt mit der konsolidierten Fassung abgeglichen) · Text unverändert seit mindestens 10.06.2019

Bund7 Entscheidungen

Für die Genehmigung eines Übergabevertrages gelten die Vorschriften der §§ 13 bis 15 sinngemäß.

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