§ 82
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 5
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
- LSG Berlin-Brandenburg, 19.01.2011 – L 9 KR 530/07Zitiert von 2
- BVerfG, 31.10.1984 – 1 BvR 35/82, 1 BvR 356/82, 1 BvR 794/82Zahntechniker und deren berufständische Organisationen betreffende Vorschriften nach dem Kostendämpfungs-Ergänzungsgesetz; Verfassungsbeschwerdebefugnis von juristischen Personen des öffentlichen Rechts und von Zusammenschlüssen derartiger juristischer Personen (Innungen und Innungsverbände)Zitiert von 65
- BAG, 21.01.2020 – 3 AZR 73/19Betriebliche Altersversorgung - Tarifvertrag - Bezugnahme auf VBL-SatzungZitiert von 10
- BAG, 21.01.2020 – 3 AZR 225/19Betriebliche Altersversorgung - Tarifvertrag - Bezugnahme auf VBL-SatzungZitiert von 17
- BAG, 06.05.2003 – 1 AZR 241/02Tarifrecht: Tarifgebundenheit eines Arbeitgebers durch vermittelte Mitgliedschaft in einer Spitzenorganisation gemäß § 3 Abs. 1 TVG KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 16
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Der Landesinnungsverband kann ferner die wirtschaftlichen und sozialen Interessen der den Handwerksinnungen angehörenden Mitglieder fördern. Zu diesem Zweck kann er insbesondere
1.
Einrichtungen zur Erhöhung der Leistungsfähigkeit der Betriebe, vor allem in technischer und betriebswirtschaftlicher Hinsicht schaffen oder unterstützen,
2.
den gemeinschaftlichen Einkauf und die gemeinschaftliche Übernahme von Lieferungen und Leistungen durch die Bildung von Genossenschaften, Arbeitsgemeinschaften oder auf sonstige Weise im Rahmen der allgemeinen Gesetze fördern,
3.
Tarifverträge abschließen.