§ 2
Stand: 10.06.2019
Die Vorschriften dieses Gesetzes für den selbständigen Betrieb eines zulassungspflichtigen Handwerks gelten auch
Wird zitiert von 29 Entscheidungen zu § 2 HwO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- OVG NRW, 25.02.2025 – 4 A 594/23
- BVerwG, 12.11.2025 – 8 B 18.25Revisionsrechtliche Klärungsbedürftigkeit von Übergangsregelungen; Wiedereinführung der Zulassungspflicht für bestimmte handwerkliche Nebenbetriebe im Jahr 2020Zitiert von 2
- VG Lüneburg, 12.06.2025 – 6 A 123/24
- VGH Baden-Württemberg, 18.12.2018 – 6 S 2789/17Zitiert von 2
- VG Arnsberg, 22.02.2023 – 9 K 2026/21
- VG Sigmaringen, 08.11.2017 – 1 K 2277/16Zitiert von 1
Zuletzt entschieden
- VG Göttingen, 10.09.2025 – 1 A 75/23
- OVG NRW, 07.08.2024 – 4 A 594/23
- OVG NRW, 29.05.2024 – 4 B 967/23Zitiert von 4
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 2 HwO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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24.12.2003 Ausfertigung
§ 2 geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Dezember 2003 (BGBl. I 2934)
BGBl. 2003 I S. 2934
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.