§ 20
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 12
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- VG Karlsruhe, 09.06.2005 – 9 K 1555/04Zitiert von 1
- VGH Baden-Württemberg, 29.11.2007 – 6 S 2421/05Zitiert von 1
- BVerfG, 13.10.1971 – 1 BvR 280/66Wohnung im Sinne des Art. 13 Abs. 1 GG sind auch Arbeits-, Betriebs- und Geschäftsräume; Auslegung der Begriffe "Eingriffe und Beschränkungen" in Art. 13 Abs. 3 GGZitiert von 46
- VG Berlin, 25.06.2024 – 4 K 81/23
- OVG Sachsen-Anhalt, 18.02.2016 – 1 L 52/14Zitiert von 1
- BVerwG, 12.11.2025 – 8 B 18.25Revisionsrechtliche Klärungsbedürftigkeit von Übergangsregelungen; Wiedereinführung der Zulassungspflicht für bestimmte handwerkliche Nebenbetriebe im Jahr 2020Zitiert von 1
Zuletzt entschieden
- OVG NRW, 25.02.2025 – 4 A 594/23Zitiert von 1
- VG Freiburg, 19.06.2024 – 1 K 3575/22
- VG Gelsenkirchen, 19.09.2023 – 19 K 1470/19
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 20 HwO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Auf zulassungsfreie Handwerke und handwerksähnliche Gewerbe finden § 10 Abs. 1, die §§ 11, 12, 13 Abs. 1 bis 3, 5, §§ 14, 15 und 17 entsprechend Anwendung. § 5a Abs. 2 Satz 1 findet entsprechende Anwendung, soweit dies zur Feststellung erforderlich ist, ob die Voraussetzungen für die Eintragung in das Verzeichnis der Inhaber eines Betriebs eines zulassungsfreien oder eines handwerksähnlichen Gewerbes vorliegen.