§ 3
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 39
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- VGH Baden-Württemberg, 18.12.2018 – 6 S 2789/17Zitiert von 2
- OVG NRW, 25.02.2025 – 4 A 594/23Zitiert von 1
- VG Lüneburg, 12.06.2025 – 6 A 123/24
- BVerwG, 12.11.2025 – 8 B 18.25Revisionsrechtliche Klärungsbedürftigkeit von Übergangsregelungen; Wiedereinführung der Zulassungspflicht für bestimmte handwerkliche Nebenbetriebe im Jahr 2020Zitiert von 1
- BGH, 16.06.2016 – I ZR 46/15Wettbewerbsverstoß: Erfordernis der Meisterpräsenz bei Raumnutzung in einer Facharztpraxis zur Erbringung von Leistungen des Orthopädietechnikerhandwerks; Mitwirkung an einer unerlaubten Patientenzuweisung - OrthopädietechnikerZitiert von 10
- BVerfG, 31.03.2000 – 1 BvR 608/99Zitiert von 7
Zuletzt entschieden
- VG Göttingen, 10.09.2025 – 1 A 75/23
- OLG Braunschweig, 08.03.2024 – 2 U 56/24
- VG Gelsenkirchen, 19.09.2023 – 19 K 1470/19
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 3 HwO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/HwO/3#abs-1 (1) Ein handwerklicher Nebenbetrieb im Sinne des § 2 Nr. 2 und 3 liegt vor, wenn in ihm Waren zum Absatz an Dritte handwerksmäßig hergestellt oder Leistungen für Dritte handwerksmäßig bewirkt werden, es sei denn, daß eine solche Tätigkeit nur in unerheblichem Umfang ausgeübt wird, oder daß es sich um einen Hilfsbetrieb handelt.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/HwO/3#abs-2 (2) Eine Tätigkeit im Sinne des Absatzes 1 ist unerheblich, wenn sie während eines Jahres die durchschnittliche Arbeitszeit eines ohne Hilfskräfte Vollzeit arbeitenden Betriebs des betreffenden Handwerkszweigs nicht übersteigt.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/HwO/3#abs-3 (3) Hilfsbetriebe im Sinne des Absatzes 1 sind unselbständige, der wirtschaftlichen Zweckbestimmung des Hauptbetriebs dienende Betriebe eines zulassungspflichtigen Handwerks, wenn sie