§ 19
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 17
Nach Gewicht
- OVG NRW, 25.02.2025 – 4 A 594/23Zitiert von 1
- VGH Baden-Württemberg, 29.11.2007 – 6 S 2421/05Zitiert von 1
- BVerfG, 13.10.1971 – 1 BvR 280/66Wohnung im Sinne des Art. 13 Abs. 1 GG sind auch Arbeits-, Betriebs- und Geschäftsräume; Auslegung der Begriffe "Eingriffe und Beschränkungen" in Art. 13 Abs. 3 GGZitiert von 46
- BVerwG, 12.11.2025 – 8 B 18.25Revisionsrechtliche Klärungsbedürftigkeit von Übergangsregelungen; Wiedereinführung der Zulassungspflicht für bestimmte handwerkliche Nebenbetriebe im Jahr 2020Zitiert von 1
- VG Karlsruhe, 09.06.2005 – 9 K 1555/04Zitiert von 1
- VG Gelsenkirchen, 19.09.2023 – 19 K 1470/19
Zuletzt entschieden
- VG Arnsberg, 22.02.2023 – 9 K 2026/21
- BVerwG, 26.10.2021 – 8 C 34/20Zuordnung zu zulassungsfreiem Handwerk; handwerksmäßige BetriebsformZitiert von 10
- VGH Baden-Württemberg, 12.09.2019 – 6 S 1092/18Zitiert von 1
17 Entscheidungen zu § 19 HwO →
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 19 HwO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Die Handwerkskammer hat ein Verzeichnis zu führen, in welches die Inhaber eines Betriebs eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes nach Maßgabe der Anlage D Abschnitt II zu diesem Gesetz mit dem von ihnen betriebenen Gewerbe oder bei Ausübung mehrerer Gewerbe mit diesen Gewerben einzutragen sind. § 6 Abs. 2 bis 5 gilt entsprechend.