Gesetze / Herkunfts- und Regionalnachweis- Gebührenverordnung

HkRNGebV

§ 1 Gebühren und Auslagen

Bund2 Fassungen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/HkNGebV/1?asof=2019-06-10#abs-1 (1) Das Umweltbundesamt erhebt für Amtshandlungen im Zusammenhang mit der Ausstellung, Übertragung, Anerkennung und Entwertung von Herkunftsnachweisen sowie für die Nutzung des Herkunftsnachweisregisters Gebühren nach Anlage 1 und Auslagen.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/HkNGebV/1?asof=2019-06-10#abs-2 (2) Das Umweltbundesamt erhebt für Amtshandlungen im Zusammenhang mit der Ausstellung, Übertragung und Entwertung von Regionalnachweisen sowie für die Nutzung des Regionalnachweisregisters Gebühren nach Anlage 2 und Auslagen.

§ 2