Gesetze / Heilmittelwerbegesetz
HWG§ 5
Stand: 10.06.2019
Für homöopathische Arzneimittel, die nach dem Arzneimittelgesetz registriert oder von der Registrierung freigestellt sind, darf mit der Angabe von Anwendungsgebieten nicht geworben werden.
Gesetze / Heilmittelwerbegesetz
HWGStand: 10.06.2019
Für homöopathische Arzneimittel, die nach dem Arzneimittelgesetz registriert oder von der Registrierung freigestellt sind, darf mit der Angabe von Anwendungsgebieten nicht geworben werden.