Gesetze / Heilmittelwerbegesetz
HWG§ 6
Stand: 10.06.2019
Unzulässig ist eine Werbung, wenn
Wird zitiert von 20 Entscheidungen zu § 6 HWG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- OLG Frankfurt am Main, 13.07.2021 – 6 W 43/21
- OVG Hamburg, 06.02.2017 – 5 Bf 163/16.ZZitiert von 10
- OLG Hamburg, 16.05.2024 – 3 U 69/23Zitiert von 1
- OLG Frankfurt am Main, 10.08.2017 – 6 U 63/17Zitiert von 2
- LG Köln, 15.05.2025 – 88 O 32/25Zitiert von 1
- OVG Hamburg, 22.06.2017 – 5 Bs 84/17
Zuletzt entschieden
- OVG Hamburg, 04.09.2025 – 2 Bs 41/25
- VG Hamburg, 13.12.2023 – 5 K 1923/20Zitiert von 2
- LG Hamburg, 05.09.2023 – 406 HKO 74/23Zitiert von 2
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 6 HWG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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29.08.2005 Ausfertigung
§ 6 geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 29. August 2005 (BGBl. I 2570)
BGBl. 2005 I S. 2570
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.