Gesetze / Heilmittelwerbegesetz
HWG§ 11
Stand: 19.07.2022
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/HeilMWerbG/11#abs-1 (1) Außerhalb der Fachkreise darf für Arzneimittel, Verfahren, Behandlungen, Gegenstände oder andere Mittel nicht geworben werden
Für Medizinprodukte gilt Satz 1 Nr. 7 bis 9, 11 und 12 entsprechend. Ferner darf für die in § 1 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe c genannten operativen plastisch-chirurgischen Eingriffe nicht wie folgt geworben werden:
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/HeilMWerbG/11#abs-2 (2) Außerhalb der Fachkreise darf für Arzneimittel nicht mit Angaben geworben werden, die nahe legen, dass die Wirkung des Arzneimittels einem anderen Arzneimittel oder einer anderen Behandlung entspricht oder überlegen ist.
Wird zitiert von 103 Entscheidungen zu § 11 HWG →
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Nach Gewicht
- BGH, 01.02.2018 – I ZR 82/17Unlauterer Wettbewerb: Einordnung eines Koronarstents als Medizinprodukt; Anwendbarkeit des Werbeverbots für Heilmittel – GefäßgerüstZitiert von 16
- OLG Koblenz, 23.04.2024 – 9 U 1097/23Zitiert von 1
- OLG Zweibrücken, 13.12.2001 – 4 U 68/01Zitiert von 1
- OLG Köln, 22.03.2013 – 6 U 12/13
- BGH, 18.11.2021 – I ZR 214/18Wettbewerbsverstoß durch Versandapotheke: Werbung für das gesamte Sortiment verschreibungspflichtiger Arzneimittel; Begriff der "Werbung für Arzneimittel" im Sinne des HWG; Werbung mit der Veranstaltung eines Gewinnspiels; Verhängung des Verbots der Gewinnspielwerbung gegenüber einer in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union ansässigen Versandapotheke - Gewinnspielwerbung IIZitiert von 20
- LG Karlsruhe, 26.04.2013 – 13 O 104/12 KfH I
Zuletzt entschieden
- OLG Brandenburg, 15.04.2026 – 4 U 120/24Zitiert von 3
- OLG Brandenburg, 25.03.2026 – 4 U 41/25Zitiert von 1
- OLG Brandenburg, 25.03.2026 – 4 U 20/25Zitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 11 HWG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.