Gesetze / Honorarordnung für Architekten und Ingenieure
HOAI§ 45 Anwendungsbereich
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 3
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- VG Gera, 29.03.2022 – 1 K 1755/20 Ge
- VG Düsseldorf, 11.11.2015 – 5 K 6187/14Zitiert von 7
- VG Düsseldorf, 11.11.2015 – 5 K 6634/14Zitiert von 4
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Verkehrsanlagen sind
1.
Anlagen des Straßenverkehrs ausgenommen selbstständige Rad-, Geh- und Wirtschaftswege und Freianlagen nach § 39 Absatz 1,
2.
Anlagen des Schienenverkehrs,
3.
Anlagen des Flugverkehrs.