Gesetze / Honorarordnung für Architekten und Ingenieure

HOAI

§ 45 Anwendungsbereich

Stand: 10.06.2019

Bund3 Entscheidungen

Verkehrsanlagen sind

1.
Anlagen des Straßenverkehrs ausgenommen selbstständige Rad-, Geh- und Wirtschaftswege und Freianlagen nach § 39 Absatz 1,
2.
Anlagen des Schienenverkehrs,
3.
Anlagen des Flugverkehrs.
§ 44 § 46