Gesetze / Haushaltsgrundsätzegesetz

HGrG

§ 3 Wirkungen des Haushaltsplans

Stand: 10.06.2019

Bund11 Entscheidungen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/HGrG/3#abs-1 (1) Der Haushaltsplan ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/HGrG/3#abs-2 (2) Durch den Haushaltsplan werden Ansprüche oder Verbindlichkeiten weder begründet noch aufgehoben.

§ 2 § 4