Gesetze / Haushaltsgrundsätzegesetz

HGrG

§ 4 Haushaltsjahr

Stand: 10.06.2019

Bund1 Entscheidung

Rechnungsjahr (Haushaltsjahr) ist das Kalenderjahr. Das für die Finanzen zuständige Ministerium kann für einzelne Bereiche etwas anderes bestimmen.

§ 3 § 5