§ 354
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/HGB/354#abs-1 (1) Wer in Ausübung seines Handelsgewerbes einem anderen Geschäfte besorgt oder Dienste leistet, kann dafür auch ohne Verabredung Provision und, wenn es sich um Aufbewahrung handelt, Lagergeld nach den an dem Orte üblichen Sätzen fordern.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/HGB/354#abs-2 (2) Für Darlehen, Vorschüsse, Auslagen und andere Verwendungen kann er vom Tage der Leistung an Zinsen berechnen.
Wird zitiert von 88 Entscheidungen zu § 354 HGB →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BGH, 23.11.2016 – VIII ZR 269/15(Anspruch auf Ersatz der Überführungs- und Zulassungskosten beim Kfz-Leasingvertrag: Auslösung des gesetzlichen Provisionsanspruchs nach § 354 Abs. 1 HGB; Inhaltskontrolle der formularmäßigen Überwälzung der Überführungs- und Zulassungskosten auf den Leasingnehmer)Zitiert von 1
- BGH, 07.07.2005 – III ZR 397/04Zitiert von 7
- OLG Hamm, 28.06.1999 – 18 U 17/97
- BGH, 25.10.2006 – VIII ZR 23/06AGB-Inhaltskontrolle beim Kauf von Einbauküchen: Zulässigkeit von Klauseln über vorzeitige Lieferung, Fälligkeit des Kaufpreises, Liefernachfristen und Lagerkosten Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 17
- BGH, 29.03.2000 – VIII ZR 81/99Zitiert von 8
- BGH, 18.11.1999 – III ZR 87/99Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Gewährung zur Nachholung von Verfahrensrügen bei unvollständiger Revisionsbegründung infolge eines Übermittlungsfehlers Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 10
Zuletzt entschieden
- OLG Köln, 27.05.2026 – 13 U 3/26
- BGH, 11.03.2026 – I ZR 202/25Textform und Vertragsschluss beim MaklervertragZitiert von 2
- OLG Hamm, 21.11.2024 – 18 U 105/24
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 354 HGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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20.02.2019 Ausfertigung
§ 354 geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 20. Februar 2019 (BGBl. I 196)
BGBl. 2019 I S. 196
BGBl. 2019 I S. 196 Gesetzgebungsmaterialien
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.