§ 3
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/HGB/3#abs-1 (1) Auf den Betrieb der Land- und Forstwirtschaft finden die Vorschriften des § 1 keine Anwendung.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/HGB/3#abs-2 (2) Für ein land- oder forstwirtschaftliches Unternehmen, das nach Art und Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert, gilt § 2 mit der Maßgabe, daß nach Eintragung in das Handelsregister eine Löschung der Firma nur nach den allgemeinen Vorschriften stattfindet, welche für die Löschung kaufmännischer Firmen gelten.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/HGB/3#abs-3 (3) Ist mit dem Betrieb der Land- oder Forstwirtschaft ein Unternehmen verbunden, das nur ein Nebengewerbe des land- oder forstwirtschaftlichen Unternehmens darstellt, so finden auf das im Nebengewerbe betriebene Unternehmen die Vorschriften der Absätze 1 und 2 entsprechende Anwendung.
Wird zitiert von 33 Entscheidungen zu § 3 HGB →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- VG Münster, 11.08.2017 – 3 K 2195/15Zitiert von 1
- VG Münster, 11.08.2017 – 3 K 2093/15Zitiert von 1
- OVG Niedersachsen, 14.09.2016 – 8 LB 107/15Zitiert von 6
- BGH, 02.07.2019 – VIII ZR 74/18Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Weinkommissionärs: Reichweite einer Rügeobliegenheit-Klausel; Pflicht eines Käufers als Nichtkaufmann zur alsbaldigen Untersuchung der Ware und Anzeige etwaiger MängelZitiert von 30
- OVG Rheinland-Pfalz, 26.08.2025 – 6 A 10460/25.OVG
- FG Münster, 14.06.2022 – 13 K 3457/19 F
Zuletzt entschieden
- BGH, 17.09.2026 – I ZB 20/26Schiedsvereinbarung: Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs durch Behandlung streitigen Vortrags zum Inhalt der Verhandlungen als unstreitig Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- BVerwG, 28.05.2026 – 8 B 35.25, 8 B 35.25 (8 C 8.26)Revisionszulassung; Bemessung der IHK-Beitragspflicht eines landwirtschaftlichen Betriebs; Berücksichtigung einer Photovoltaikanlage
- VG Braunschweig, 18.04.2024 – 8 B 125/24
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 3 HGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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20.02.2019 Ausfertigung
§ 3 geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 20. Februar 2019 (BGBl. I 196)
BGBl. 2019 I S. 196
BGBl. 2019 I S. 196 Gesetzgebungsmaterialien
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.