§ 238 Buchführungspflicht
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/HGB/238#abs-1 (1) Jeder Kaufmann ist verpflichtet, Bücher zu führen und in diesen seine Handelsgeschäfte und die Lage seines Vermögens nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung ersichtlich zu machen. Die Buchführung muß so beschaffen sein, daß sie einem sachverständigen Dritten innerhalb angemessener Zeit einen Überblick über die Geschäftsvorfälle und über die Lage des Unternehmens vermitteln kann. Die Geschäftsvorfälle müssen sich in ihrer Entstehung und Abwicklung verfolgen lassen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/HGB/238#abs-2 (2) Der Kaufmann ist verpflichtet, eine mit der Urschrift übereinstimmende Wiedergabe der abgesandten Handelsbriefe (Kopie, Abdruck, Abschrift oder sonstige Wiedergabe des Wortlauts auf einem Schrift-, Bild- oder anderen Datenträger) zurückzubehalten.
Wird zitiert von 272 Entscheidungen zu § 238 HGB →
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- BFH, 20.04.2021 – IV R 3/20(Ausübung des Wahlrechts nach § 4 Abs. 3 Satz 1 EStG durch ausländische Personengesellschaft - Sperrwirkung bei Buchführungs- und Bilanzierungspflicht nach ausländischem Recht)Zitiert von 23
- BFH, 20.04.2021 – IV R 20/17(Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 20.04.2021 IV R 3/20 - Ausübung des Wahlrechts nach § 4 Abs. 3 Satz 1 EStG durch ausländische Personengesellschaft - Sperrwirkung bei Buchführungs- und Bilanzierungspflicht nach ausländischem Recht)Zitiert von 13
- BFH, 16.12.2014 – X R 42/13Möglichkeit des Zugriffs auf Kassendaten einer Apotheke im Rahmen einer AußenprüfungZitiert von 18
- BFH, 16.12.2014 – X R 29/13Aufforderung des Finanzamts zur Vorlage von elektronischen Daten - Pflicht eines Einzelhändlers zur Vorlage einer Kassendatei - Aufzeichnungspflicht, Aufbewahrungspflicht und Erstqualifikationsrecht - Geltung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung im Steuerrecht - Keine Bindung der Gerichte an norminterpretierende VerwaltungsvorschriftenZitiert von 10
- FG Münster, 28.06.2018 – 6 K 1929/15 AO
- FG Hessen, 24.04.2013 – 4 K 422/12Zitiert von 5
Zuletzt entschieden
- BFH, 21.04.2026 – IX R 34/24Zur Passivierung von Verbindlichkeiten im Insolvenzverfahren
- BSG, 26.03.2026 – B 10 EG 1/25 RElterngeldrecht - selbstständige Erwerbstätigkeit - Nachweis von Einkommen im Bezugszeitraum - Einkünfte aus Gewerbebetrieb - Gewinnermittlung bei bilanzierungspflichtigen Gesellschaften - Betriebsvermögensvergleich - Nichterweislichkeit von Einkommen
- BFH, 27.01.2026 – IX R 33/22Aktivierung von Ansprüchen aus einer Rückbauverpflichtung
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 238 HGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.