§ 245 Unterzeichnung
Stand: 10.06.2019
Der Jahresabschluß ist vom Kaufmann unter Angabe des Datums zu unterzeichnen. Sind mehrere persönlich haftende Gesellschafter vorhanden, so haben sie alle zu unterzeichnen.
Wird zitiert von 10 Entscheidungen zu § 245 HGB →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- OLG Stuttgart, 01.07.2009 – 20 U 8/08
- BGH, 21.04.2010 – IV ZR 172/09Beweisaufnahme: Erforderlichkeit einer erneuten Zeugenvernehmung durch das BerufungsgerichtZitiert von 9
- OLG Düsseldorf, 27.10.2023 – 22 U 111/23Zitiert von 1
- OVG NRW, 17.08.2018 – 14 A 1767/16Zitiert von 1
- OLG Frankfurt am Main, 04.12.2012 – WpÜG 4/12
- ArbG Mönchengladbach, 02.11.2011 – 7 Ca 2255/11Zitiert von 1
Zuletzt entschieden
- OLG Hamm, 17.06.2009 – 8 U 99/08Zitiert von 5
- OLG Düsseldorf, 21.11.2007 – I-15 U 192/06
- OLG Hamm, 19.12.2005 – 15 W 377/05
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 245 HGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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20.02.2019 Ausfertigung
§ 245 geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 20. Februar 2019 (BGBl. I 196)
BGBl. 2019 I S. 196
BGBl. 2019 I S. 196 Gesetzgebungsmaterialien
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