Gesetze / Grunderwerbsteuergesetz
GrEStG§ 3 Allgemeine Ausnahmen von der Besteuerung
Stand: 10.06.2019
Von der Besteuerung sind ausgenommen:
Wird zitiert von 150 Entscheidungen zu § 3 GrEStG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- FG Münster, 24.03.2011 – 8 K 2430/09 GrE
- BVerfG, 18.07.2012 – 1 BvL 16/11Gleichstellung von Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern bei der GrunderwerbsteuerZitiert von 339
- FG Baden-Württemberg, 05.07.2024 – 5 K 2326/22
- FG Köln, 17.02.2010 – 5 K 3962/08
- BFH, 23.03.2011 – II R 33/09Zur Steuerbefreiung des Grundstückserwerbs im Rahmen der Vermögensauseinandersetzung nach der ScheidungZitiert von 3
- FG Saarland, 12.08.2008 – 2 K 2417/04Zitiert von 1
Zuletzt entschieden
- FG Münster, 21.05.2026 – 8 K 1592/24 GrE
- BFH, 25.03.2026 – II R 30/25Grunderwerbsteuerrechtliche Zurechnung bei Abschluss einer Treuhandvereinbarung
- FG Düsseldorf, 15.07.2025 – 11 V 170/25 A(GE)
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 3 GrEStG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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25.03.2019 Ausfertigung
§ 3 geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 25. März 2019 (BGBl. I 357)
BGBl. 2019 I S. 357
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08.12.2010 Ausfertigung
§ 3 neu gefasst durch Artikel 29 des Gesetzes vom 8. Dezember 2010 (BGBl. I 1768)
BGBl. 2010 I S. 1768
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19.12.2000 Ausfertigung
§ 3 geändert durch Artikel 13 des Gesetzes vom 19. Dezember 2000 (BGBl. I 1790)
BGBl. 2000 I S. 1790
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.