Gesetze / Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung
GmbHG§ 39 Anmeldung der Geschäftsführer
Stand: 01.08.2022
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/GmbHG/39#abs-1 (1) Jede Änderung in den Personen der Geschäftsführer sowie die Beendigung der Vertretungsbefugnis eines Geschäftsführers ist zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/GmbHG/39#abs-2 (2) Der Anmeldung sind die Urkunden über die Bestellung der Geschäftsführer oder über die Beendigung der Vertretungsbefugnis in Urschrift oder öffentlich beglaubigter Abschrift beizufügen.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/GmbHG/39#abs-3 (3) Die neuen Geschäftsführer haben in der Anmeldung zu versichern, daß keine Umstände vorliegen, die ihrer Bestellung nach § 6 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 und 3 sowie Satz 3 und 4 entgegenstehen und daß sie über ihre unbeschränkte Auskunftspflicht gegenüber dem Gericht belehrt worden sind. § 8 Abs. 3 Satz 2 ist anzuwenden.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/GmbHG/39#abs-4 (4) (weggefallen)
Wird zitiert von 119 Entscheidungen zu § 39 GmbHG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- LAG Berlin-Brandenburg, 27.08.2015 – 5 Sa 860/15
- OLG Düsseldorf, 10.06.2015 – I-25 Wx 18/15
- BGH, 21.06.2011 – II ZB 15/10Handelsregistereintragung: Anwendbares Recht auf den Zugang einer Willenserklärung im Ausland; Grenzen der Amtsermittlungspflicht des RegistergerichtsZitiert von 29
- KG, 12.07.2023 – 22 W 28/23
- KG, 05.10.2022 – 22 W 54/22
- OLG Köln, 03.06.2015 – 2 Wx 117/15Zitiert von 1
Zuletzt entschieden
- OLG München, 23.07.2026 – 34 Wx 168/26 eHandelsregisteranmeldung: Kein Nachweis des wichtigen Grundes für die Abberufung eines GmbH-Geschäftsführers bei Beschlussfeststellung durch den Versammlungsleiter Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- BFH, 09.12.2025 – VII R 4/23(Keine Haftung eines früheren GmbH-Geschäftsführers nach § 69 Satz 1 i.V.m. § 34 Abs. 1 AO nach Verlust seiner Organstellung bei fortdauernder Eintragung im Handelsregister)Zitiert von 1
- KG, 21.08.2025 – 22 W 30/25Zitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 39 GmbHG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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15.07.2022 Ausfertigung
§ 39 geändert durch Artikel 6 1. 8. 2023 des Gesetzes vom 15. Juli 2022 (BGBl. I 1146)
BGBl. 2022 I S. 1146
BGBl. 2022 I S. 1146 Gesetzgebungsmaterialien
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.