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Artikel 6 · BT-Drs. 20/1672 · S. 24
Zu Artikel 6 (Weitere Änderung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung)
Zu Artikel 6 (Weitere Änderung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung) Zu Nummer 1 (Weitere Änderung von § 2 GmbHG) In Ausübung des Optionsrechts nach Artikel 13g Absatz 4 Buchstabe d DigRL hatte das DiRUG Sachgründungen vom Online-Beurkundungsverfahren ausgenommen und dessen Anwendungsbereich auf Bargründungen von Ge- sellschaften mit beschränkter Haftung beschränkt. Diese Beschränkung wird nunmehr aufgegeben. Die Beurkundung mittels Videokommunikation ist jedoch unzulässig, sofern die Notwendigkeit der notariellen Beurkundung einer Willenserklärung aus einer anderen Bestimmung als § 2 Absatz 1 Satz 1 oder Absatz 2 GmbHG folgt (vergleiche Gesetzentwurf der Bundesregierung zum DiRUG, Bundestagsdrucksache 19/28177, S. 115). Die Neufassung der Vorschrift stellt insofern nunmehr ausdrücklich klar, dass der Geltungsanspruch an- derer Formvorschriften, die eine Beurkundung im Präsenzverfahren voraussetzen (zum Beispiel § 311b Absatz 1 und § 2033 Absatz 1 Satz 2 BGB oder § 15 Absatz 4 Satz 1 GmbHG), unberührt bleibt. Eine Sachgründung im Online-Verfahren ist daher nur zulässig, sofern die Vereinbarung der Verpflichtung zur Einbringung des Gegen- standes nicht nach allgemeinen Vorschriften der notariellen Beurkundung bedarf. Bei diesen Vorschriften stehen andere Formzwecke im Vordergrund, weshalb das Online-Verfahren für diese nicht geeignet und nicht zugelassen ist (vergleiche Gesetzentwurf der Bundesregierung zum DiRUG, Bundestagsdrucksache 19/28177, S. 115). Mit diesen Einschränkungen ist auch die Online-Beurkundung einer Bargründung mit Vereinbarung eines sogenann- ten Sachagios möglich. Zu Nummer 2 (Änderung von § 53 GmbHG) Satzungsändernde Beschlüsse werden in den Anwendungsbereich des notariellen Online-Verfahrens einbezogen. Die Einbeziehu
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 7.561 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 20/1672, 20. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 73.191–80.752 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert e031b053277447e6….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP