Gesetze / Designgesetz

DesignG

§ 39 Vermutung der Rechtsgültigkeit

Stand: 10.06.2019

Gewerblicher RechtsschutzBund37 Entscheidungen

Zugunsten des Rechtsinhabers wird vermutet, dass die an die Rechtsgültigkeit eines eingetragenen Designs zu stellenden Anforderungen erfüllt sind.

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