nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 39 GeschmMG 2004 — Vermutung der Rechtsgültigkeit

Designgesetz

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Zugunsten des Rechtsinhabers wird vermutet, dass die an die Rechtsgültigkeit eines eingetragenen Designs zu stellenden Anforderungen erfüllt sind.