§ 33 Nichtigkeit
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 41
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Nach Gewicht
- BPatG, 18.05.2017 – 30 W (pat) 811/16Designbeschwerdeverfahren – Nichtigkeitsverfahren - "Innensohle" – Designinhaber gibt keine Erklärung zum Nichtigkeitsantrag ab – kein sofortiges AnerkenntnisZitiert von 5
- BPatG, 11.11.2021 – 30 W (pat) 805/20Designnichtigkeitsverfahren – Kostengrundentscheidung – Zur Entscheidung über die Kostentragungspflicht – Unterliegensprinzip – einseitige Erledigungserklärung
- BPatG, 28.01.2021 – 30 W (pat) 804/19(Designnichtigkeitsverfahren - Beschwerde gegen Kostengrundentscheidung – übereinstimmende Erledigungserklärungen – Kostenentscheidung nach billigem Ermessen – Unterliegensprinzip – Berücksichtigung des § 93 ZPO – "sofortiges Anerkenntnis" des Nichtigkeitsantrags - Verhalten der Antragsgegnerin hat keinen Anlass zur Stellung des Nichtigkeitsantrags gegeben - keine Veranlassung, der Antragsgegnerin die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen)Zitiert von 3
- BPatG, 28.01.2021 – 30 W (pat) 806/19(Designnichtigkeitsverfahren - Beschwerde gegen Kostengrundentscheidung – übereinstimmende Erledigungserklärungen – Kostenentscheidung nach billigem Ermessen – Unterliegensprinzip – Berücksichtigung des § 93 ZPO – "sofortiges Anerkenntnis" des Nichtigkeitsantrags - Verhalten der Antragsgegnerin hat keinen Anlass zur Stellung des Nichtigkeitsantrags gegeben - keine Veranlassung, der Antragsgegnerin die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen)Zitiert von 3
- BPatG, 28.01.2021 – 30 W (pat) 803/19(Designnichtigkeitsverfahren - Beschwerde gegen Kostengrundentscheidung – übereinstimmende Erledigungserklärungen – Kostenentscheidung nach billigem Ermessen – Unterliegensprinzip – Berücksichtigung des § 93 ZPO – "sofortiges Anerkenntnis" des Nichtigkeitsantrags - Verhalten der Antragsgegnerin hat keinen Anlass zur Stellung des Nichtigkeitsantrags gegeben - keine Veranlassung, der Antragsgegnerin die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen)Zitiert von 4
- OLG Hamburg, 28.07.2016 – 5 U 142/13
Zuletzt entschieden
- BPatG, 04.08.2025 – 30 W (pat) 801/23
- BPatG, 20.02.2025 – 30 W (pat) 801/22
- BPatG, 03.04.2024 – 30 W (pat) 804/21
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 33 DesignG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/GeschmMG%202004/33#abs-1 (1) Ein eingetragenes Design ist nichtig, wenn
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/GeschmMG%202004/33#abs-2 (2) Ein eingetragenes Design wird für nichtig erklärt, wenn
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/GeschmMG%202004/33#abs-3 (3) Die Nichtigkeit wird durch Beschluss des Deutschen Patent- und Markenamts oder durch Urteil auf Grund Widerklage im Verletzungsverfahren festgestellt oder erklärt.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/GeschmMG%202004/33#abs-4 (4) Die Schutzwirkungen der Eintragung eines Designs gelten mit Unanfechtbarkeit des Beschlusses des Deutschen Patent- und Markenamts oder der Rechtskraft des Urteils, mit dem die Nichtigkeit festgestellt oder erklärt wird, als von Anfang an nicht eingetreten.
Permalink zu Abs. 5recht.nulegal.eu/gesetze/GeschmMG%202004/33#abs-5 (5) Die Nichtigkeit kann auch nach Beendigung der Schutzdauer des eingetragenen Designs oder nach einem Verzicht auf das eingetragene Design festgestellt oder erklärt werden.
Permalink zu Abs. 6recht.nulegal.eu/gesetze/GeschmMG%202004/33#abs-6 (6) Der Inhaber des eingetragenen Designs kann in den Fällen der Nichtigkeit nach den Absätzen 1 und 2 durch Erklärung gegenüber dem Deutschen Patent- und Markenamt in die Löschung einwilligen. Die Schutzwirkungen der Eintragung eines zu löschenden Designs gelten als von Anfang an nicht eingetreten.