Gesetze / Designgesetz

DesignG

§ 32 Angemeldete Designs

Stand: 10.06.2019

Gewerblicher RechtsschutzBund4 Entscheidungen

Die Vorschriften dieses Abschnitts gelten entsprechend für die Rechte, die durch die Anmeldung von Designs begründet werden.

§ 31 § 33