Gesetze / GeoZG · BGBl I 2009, 278
Gesetz über den Zugang zu digitalen Geodaten
16 Normen · ausgefertigt 10.02.2009 · 3 zitierende Entscheidungen · letzte Änderung 05.03.2021 · Änderungen →
Meistzitierte Normen
Aus den Normzitaten der Entscheidungen im Bestand ermittelt.
Inhaltsübersicht
- Abschnitt 1 · Ziel und Anwendungsbereich
- § 1 Ziel des Gesetzes
- § 2 Anwendungsbereich
- Abschnitt 2 · Begriffsbestimmungen
- § 3 Allgemeine Begriffe
- § 4 Betroffene Geodaten und Geodatendienste
- Abschnitt 3 · Anforderungen
- § 5 Bereitstellung von Geodaten
- § 6 Bereitstellung der Geodatendienste und Netzdienste
- § 7 Bereitstellung von Metadaten
- § 8 Interoperabilität
- Abschnitt 4 · Elektronisches Netzwerk
- § 9 Geodateninfrastruktur und Geoportal
- § 10 Nationale Anlaufstelle
- Abschnitt 5 · Nutzung von Geodaten
- § 11 Allgemeine Nutzung
- § 12 Schutz öffentlicher und sonstiger Belange
- Abschnitt 5a · Überwachungs- und Bußgeldvorschriften
- § 13 Überwachung
- § 14 Bußgeldvorschriften
- Abschnitt 6 · Schlussbestimmungen
- § 15 Verordnungsermächtigung
- § 16 Inkrafttreten
Änderungsverlauf
- 05.03.2021 — 9 Normen geändert · §§ 4, 6, 7, 8 und 5 weitere neueste Änderung
Alle Änderungen → · Neue Textfassungen aus dem täglichen Abgleich mit der amtlichen Dokumentation.