Gesetze / Einführungsgesetz zum Gerichtsverfassungsgesetz
GVGEG§ 29
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 365
Nach Gewicht
- BGH, 17.12.2025 – 5 ARs 13/24Anspruch kirchlicher Einrichtungen auf Akteneinsicht in staatsanwaltschaftliche Ermittlungsakten
- BGH, 17.03.2016 – IX AR (VZ) 5/15Anspruch auf Aufnahme in die Vorauswahlliste zur Bestellung als Insolvenzverwalter: Aufnahmeanspruch bei Wechsel des Insolvenzrichters; fachliche Eignung bei früheren Fehlern des InsolvenzverwaltersZitiert von 1
- BGH, 17.03.2016 – IX AR (VZ) 1/15Antrag auf gerichtliche Entscheidung über die Aufnahme in die bzw. Streichung aus der Insolvenzverwalter-Vorauswahlliste in Hamburg: Rechtsanwendung auf das Verfahren in Justizverwaltungssachen; richtiger Antragsgegner; schwerwiegendes Fehlverhalten des Insolvenzverwalters durch Verheimlichung einer Vorberatung des Schuldners bei seiner ErnennungZitiert von 12
- BGH, 17.03.2016 – IX AR (VZ) 4/15Antrag auf Aufnahme in die Vorauswahllisten für die Bestellung von Insolvenzverwaltern: Merkmale der Ortsnähe und der Erreichbarkeit vor Ort als sachgerechte Merkmale für die generelle Geeignetheit zur Aufnahme eines Bewerbers in die VorauswahllisteZitiert von 2
- BGH, 17.03.2016 – IX AR (VZ) 2/15Antrag auf Aufnahme in die Vorauswahllisten für die Bestellung von Insolvenzverwaltern: Merkmale der Ortsnähe und der Erreichbarkeit vor Ort als sachgerechte Merkmale für die generelle Geeignetheit zur Aufnahme eines Bewerbers in die VorauswahllisteZitiert von 2
- BVerfG, 04.09.2008 – 2 BvR 1739/06
Zuletzt entschieden
365 Entscheidungen zu § 29 GVGEG →
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 29 GVGEG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/GVGEG/29#abs-1 (1) Gegen einen Beschluss des Oberlandesgerichts ist die Rechtsbeschwerde statthaft, wenn sie das Oberlandesgericht im ersten Rechtszug in dem Beschluss zugelassen hat.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/GVGEG/29#abs-2 (2) Die Rechtsbeschwerde ist zuzulassen, wenn
Das Rechtsbeschwerdegericht ist an die Zulassung gebunden.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/GVGEG/29#abs-3 (3) Auf das weitere Verfahren sind § 17 sowie die §§ 71 bis 74a des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit entsprechend anzuwenden.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/GVGEG/29#abs-4 (4) Auf die Bewilligung der Prozesskostenhilfe sind die Vorschriften der Zivilprozessordnung entsprechend anzuwenden.