Gesetze / Landesrecht Bayern / Gerichtsverfassungsausführungsgesetz
AGGVGArt. 12 Zuständigkeit des Obersten Landesgerichts anstelle der Oberlandesgerichte
Stand: 25.08.2026
Dem Obersten Landesgericht werden die folgenden nach Bundesrecht den Oberlandesgerichten obliegenden Aufgaben zugewiesen:
1. die Entscheidung über die Revisionen in Strafsachen,
2. die Entscheidung über die Rechtsbeschwerden auf Grund des Wirtschaftsstrafgesetzes 1954, des Gesetzes über die Ordnungswidrigkeiten, des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen oder einer anderen Vorschrift, die hinsichtlich des Verfahrens auf die Bestimmungen dieser Gesetze verweist,
3. die Entscheidung über Anträge nach § 23 Abs. 1 des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetz.
Wird zitiert von 13 Entscheidungen zu Art. 12 AGGVG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BayObLG, 18.09.2026 – 101 VA 135/26 eAkteneinsicht in die Betreuungsakte: Berechtigtes Interesse eines Miterben bei Verdacht von Pflichtverletzungen des Betreuers Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- BayObLG, 31.07.2026 – 101 VA 43/26 eAmtshilfe nach Art. 5 BayDSG: Voraussetzungen und Umfang der Übermittlung von im Zivilprozess vorgelegten Privatgutachten an den Gutachterausschuss Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- BayObLG, 23.07.2026 – 102 VA 113/26 eInternationale Rechtshilfe: Anforderungen an die Beglaubigung von Übersetzungen bei Zustellungsersuchen im deutsch-britischen Rechtsverkehr Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- BayObLG, 22.07.2026 – 102 VA 82/26 eHinterlegungsrecht: Verpflichtung zur Herausgabe des hinterlegten Geldbetrags bei erklärtem Verzicht auf das Recht der Rücknahme Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- BayObLG, 21.07.2026 – 101 VA 88/26 eHinterlegungsverfahren: Unzulässigkeit des Antrags auf gerichtliche Entscheidung eines möglichen Empfängers gegen die Annahmeanordnung wegen fehlender Antragsbefugnis Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- BayObLG, 28.05.2026 – 101 VA 68/26 e
Zuletzt entschieden
- BayObLG, 24.09.2024 – 101 VA 112/24Zitiert von 3
- BayObLG, 26.08.2024 – 102 VA 108/24Zitiert von 2
- BayObLG, 12.08.2024 – 101 VA 64/24
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung Art. 12 AGGVG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.