Gesetze / Gerichtsverfassungsgesetz
GVG§ 186
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 16
Nach Gewicht
- BSG, 28.09.2017 – B 3 KR 7/17 B(Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Fürsorgepflicht des Gerichts - hör- oder sprachbehinderte Person - mündliche Verhandlung - Sicherstellung einer ausreichenden Verständigungsmöglichkeit - Verletzung des § 186 GVG - kein absoluter Revisionsgrund - Krankenversicherung - Anspruch auf Hörgeräteversorgung - Kostenerstattung - Vorfestlegung - Ablehnung des Tests eines Hörgeräts zum Festbetrag - Feststehen einer unzureichenden Versorgung)Zitiert von 10
- LSG Hessen, 21.10.2024 – L 6 P 34/24 B ERZitiert von 1
- VGH Bayern, 22.03.2022 – 4 ZB 21.31095Zitiert von 3
- BSG, 18.09.2023 – B 9 SB 11/23 BNichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Schwerbehindertenrecht - Merkzeichen H - Hilflosigkeit - Hörbehinderung - weiter bestehender Hilfebedarf nach Abschluss der Erstausbildung - Abschluss des Medizinstudiums und Approbation - Weiterbildung zum Facharzt bzw zur Fachärztin - Würdigung der besonderen Umstände des Einzelfalls durch das LSG - Rechtsanwendung - Versorgungsmedizinische Grundsätze - Diskriminierungsverbot - Verfassungsrecht - Völkerrecht - Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers - sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensmangel - Verletzung der Pflicht des Gerichts zum Hinweis auf das Wahlrecht zu geeigneten Kommunikationshilfen für hörbehinderte Beteiligte - kein absoluter Revisionsgrund - spezielle Form der Gewährung rechtlichen Gehörs - DarlegungsanforderungenZitiert von 2
- LAG Baden-Württemberg, 12.12.2005 – 4 Sa 44/05
- BFH, 31.07.2012 – VIII B 53/12Nichtzulassungsbeschwerde, Protokollberichtigung, Besorgnis der BefangenheitZitiert von 1
Zuletzt entschieden
- OVG Berlin-Brandenburg, 12.08.2021 – 22 K 224/20
- BGH, 22.01.2018 – 4 StR 506/17Schriftliche Übersetzung eines Urteils bei durch Anwalt vertretenem Angeklagten nicht erforderlichZitiert von 8
- BSG, 21.12.2017 – B 9 SB 61/17 BSozialgerichtliches Verfahren - barrierefreier Zugang zum Gericht - kein Anspruch auf fernschriftliches Online-Chat-Verfahren anstelle der mündlichen Verhandlung - UN-BehindertenrechtskonventionZitiert von 3
16 Entscheidungen zu § 186 GVG →
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 186 GVG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/GVG/186#abs-1 (1) Die Verständigung mit einer hör- oder sprachbehinderten Person erfolgt nach ihrer Wahl mündlich, schriftlich oder mit Hilfe einer die Verständigung ermöglichenden Person, die vom Gericht hinzuzuziehen ist. Für die mündliche und schriftliche Verständigung hat das Gericht die geeigneten technischen Hilfsmittel bereitzustellen. Die hör- oder sprachbehinderte Person ist auf ihr Wahlrecht hinzuweisen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/GVG/186#abs-2 (2) Das Gericht kann eine schriftliche Verständigung verlangen oder die Hinzuziehung einer Person als Dolmetscher anordnen, wenn die hör- oder sprachbehinderte Person von ihrem Wahlrecht nach Absatz 1 keinen Gebrauch gemacht hat oder eine ausreichende Verständigung in der nach Absatz 1 gewählten Form nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich ist.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/GVG/186#abs-3 (3) Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz bestimmt durch Rechtsverordnung, die der Zustimmung des Bundesrates bedarf,