Gesetze / Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
GGArt 91
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/GG/91#abs-1 (1) Zur Abwehr einer drohenden Gefahr für den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes kann ein Land Polizeikräfte anderer Länder sowie Kräfte und Einrichtungen anderer Verwaltungen und des Bundesgrenzschutzes anfordern.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/GG/91#abs-2 (2) Ist das Land, in dem die Gefahr droht, nicht selbst zur Bekämpfung der Gefahr bereit oder in der Lage, so kann die Bundesregierung die Polizei in diesem Lande und die Polizeikräfte anderer Länder ihren Weisungen unterstellen sowie Einheiten des Bundesgrenzschutzes einsetzen. Die Anordnung ist nach Beseitigung der Gefahr, im übrigen jederzeit auf Verlangen des Bundesrates aufzuheben. Erstreckt sich die Gefahr auf das Gebiet mehr als eines Landes, so kann die Bundesregierung, soweit es zur wirksamen Bekämpfung erforderlich ist, den Landesregierungen Weisungen erteilen; Satz 1 und Satz 2 bleiben unberührt.
Wird zitiert von 25 Entscheidungen zu Art 91 GG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BVerfG, 03.07.2012 – 2 PBvU 1/11Gesetzgebungszuständigkeit für § 13 Abs. 3 Sätze 2 und 3, § 14 Abs. 1, 2 und 4, § 15 Luftsicherheitsgesetz i. d. F. des Gesetzes zur Neuregelung von Luftsicherheitsaufgaben vom 11. Januar 2005; Einsatz der Streitkräfte mit spezifisch militärischen Waffen im Rahmen von Art. 35 Abs. 2 Sätze 2 und 3 GG; Eilkompetenz des Bundesministers der Verteidigung für Fälle des Art. 35 Abs. 3 GGZitiert von 15
- BVerfG, 17.01.2017 – 2 BvB 1/13Antrag auf Verbot der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD) nicht erfolgreich - "Darauf Ausgehen" iSd Art 21 Abs 2 S 1 GG setzt Potentialität des verfassungsfeindlichen Handelns einer Partei zur Erreichung ihrer gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichteten Ziele voraus (Änderung der Rspr gegenüber BVerfGE 5, 85 <"KPD-Urteil">) - NPD verfassungsfeindlich, insb planvoll und qualifiziert auf die Beseitigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung abzielend, überdies dem Nationalsozialismus wesensverwandt - jedoch fehlende Potentialität der Zielerreichung - Ablehnung der Auslagenerstattung (§ 34a Abs 3 BVerfGG)Zitiert von 220
- BVerfG, 15.02.2006 – 1 BvR 357/05 · LuftsicherheitsgesetzZitiert von 26
- BVerfG, 23.01.1957 – 2 BvF 3/56Gültigkeit von § 30 Abs. 6 des Gesetzes über die Kommunalwahlen im Lande Nordrhein-Westfalen vom 12. Juni 1954. 5 v. H. -Sperrklausel im KommunalwahlrechtZitiert von 15
- Bayerischer Verfassungsgerichtshof, 13.03.2025 – Vf. 5-VIII-18, Vf. 7-VII-18, Vf. 10-VIII-18, Vf. 16-VIII-18
- BVerfG, 02.06.2015 – 2 BvE 7/11Umfang der Antwortpflicht der Bundesregierung auf Fragen von Mitgliedern des Deutschen Bundestages nach Unterstützungseinsätzen der Bundespolizei nach Art. 35 Absatz 2 Satz 1 GGZitiert von 15
Zuletzt entschieden
- OVG Berlin-Brandenburg, 15.10.2025 – OVG 5 A 49/22
- VG Greifswald, 04.09.2025 – 11 A 978/24 HGW
- BVerwG, 07.07.2022 – 1 WB 2/22Rechtmäßigkeit der Einführung einer Duldungspflicht für Covid-19-Impfungen bei SoldatenZitiert von 101
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung Art 91 GG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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28.03.2019 Ausfertigung
Art. 91 geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28. März 2019 (BGBl. I 404)
BGBl. 2019 I S. 404
BGBl. 2019 I S. 404 Gesetzgebungsmaterialien
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Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.