Gesetze / Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte
ALG§ 78 Beteiligung des Bundes
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 11
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Nach Gewicht
- BSG, 13.10.2022 – B 2 U 5/22 RWahlanfechtungsklage - Gültigkeit der im Jahr 2017 in der Gruppe der Selbstständigen ohne fremde Arbeitskräfte durchgeführten Wahl zur Vertreterversammlung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau - Beschränkung der wahlberechtigten Rentenbezieher auf die Gruppe derjenigen, die eine Rente aus der Unfallversicherung beziehen - Verfassungsmäßigkeit - Voraussetzung für die Berechtigung zur Einreichung von Vorschlagslisten für berufsständische Vereinigungen der Landwirtschaft sowie deren VerbändeZitiert von 1
- BSG, 13.10.2022 – B 2 U 6/22 RWahlanfechtungsklage - Sozialwahl in der landwirtschaftlichen Sozialversicherung - kein Wahlrecht für Bezieher von Versichertenrenten aus der Alterssicherung der Landwirte ohne unfallrechtliche Verletztenrente oder Fortbestehen der Versicherung - kein Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz
- BVerfG, 23.05.2018 – 1 BvR 97/14, 1 BvR 2392/14Zur Verfassungsmäßigkeit der Hofabgabeklausel (§ 11 Abs 1 Nr 3 ALG) - Verletzung der Eigentumsgarantie (Art 14 Abs 1 GG) wegen Unzumutbarkeit der Hofabgabeverpflichtung mangels einer Härtefallregelung nach Maßgabe der Entscheidungsgründe - zudem Verletzung von Art 6 Abs 1 GG iVm Art 3 Abs 2 GG durch Abhängigkeit des Rentenanspruchs eines Ehepartners von der Entscheidung des anderen Ehegatten über die HofabgabeZitiert von 46
- BSG, 11.12.2002 – B 10 LW 6/00 RZitiert von 2
- LSG NRW, 26.09.2012 – L 8 LW 5/12Zitiert von 1
- LSG NRW, 19.10.2011 – L 8 LW 15/11Zitiert von 3
Zuletzt entschieden
- LSG NRW, 19.10.2011 – L 8 LW 14/11Zitiert von 1
- LSG NRW, 19.10.2011 – L 8 LW 16/11Zitiert von 1
- LSG NRW, 19.10.2011 – L 8 LW 17/11Zitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 78 ALG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Der Bund trägt den Unterschiedsbetrag zwischen den Einnahmen und den Ausgaben der Alterssicherung der Landwirte eines Kalenderjahres; er stellt hiermit zugleich deren dauernde Leistungsfähigkeit sicher.