Gesetze / Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
GGArt 87d
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/GG/87d#abs-1 (1) Die Luftverkehrsverwaltung wird in Bundesverwaltung geführt. Aufgaben der Flugsicherung können auch durch ausländische Flugsicherungsorganisationen wahrgenommen werden, die nach Recht der Europäischen Gemeinschaft zugelassen sind. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/GG/87d#abs-2 (2) Durch Bundesgesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, können Aufgaben der Luftverkehrsverwaltung den Ländern als Auftragsverwaltung übertragen werden.
Wird zitiert von 46 Entscheidungen zu Art 87d GG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BVerfG, 04.05.2010 – 2 BvL 8/07, 2 BvL 9/07Zur Unvereinbarkeit von Regelungen des Luftsicherheitsgesetzes zur Überprüfbarkeit der Zuverlässigkeit von Luftfahrzeugen (§ 7 LuftSiG) mit Art. 85, 87d Abs. 2 GGZitiert von 36
- BVerfG, 28.01.1998 – 2 BvF 3/92Übertragung von Aufgaben der Bahnpolizei und der Sicherung von Flughäfen auf den BundesgrenzschutzZitiert von 18
- BVerfG, 20.03.2013 – 2 BvF 1/05§ 13 Abs 3 S 2, S 3 des Luftsicherheitsgesetzes (juris: LuftSiG) mit Art 35 Abs 3 S 1 unvereinbar und nichtig - Einstellung des Normenkontrollverfahrens bzgl § 14 Abs 3 LuftSiG - §§ 13 bis 15, 16 Abs 2, Abs 3 S 2, S 3 LuftSiG sowie Art 2 Nr 10 LuftSiNRG iÜ verfassungsgemäß - Verfassungskonforme Auslegung des § 15 LuftSiG gebotenZitiert von 23
- OVG Schleswig, 06.12.2016 – 1 LB 11/15
- VG Trier, 18.01.2016 – 6 K 1669/15.TRZitiert von 1
- OVG NRW, 22.11.2007 – 20 D 38/05.AKZitiert von 7
Zuletzt entschieden
- VG Hamburg, 27.11.2025 – 5 K 3545/21
- LAG Hessen, 25.06.2024 – 15 Sa 506/23
- VGH Hessen, 28.03.2024 – 9 A 81/20Zitiert von 4
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung Art 87d GG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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28.03.2019 Ausfertigung
Art. 87d geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28. März 2019 (BGBl. I 404)
BGBl. 2019 I S. 404
BGBl. 2019 I S. 404 Gesetzgebungsmaterialien
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.