Gesetze / Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
GGArt 22
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/GG/22#abs-1 (1) Die Hauptstadt der Bundesrepublik Deutschland ist Berlin. Die Repräsentation des Gesamtstaates in der Hauptstadt ist Aufgabe des Bundes. Das Nähere wird durch Bundesgesetz geregelt.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/GG/22#abs-2 (2) Die Bundesflagge ist schwarz-rot-gold.
Wird zitiert von 8 Entscheidungen zu Art 22 GG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BVerfG, 07.03.1990 – 1 BvR 266/86, 1 BvR 913/87Bestrafung wegen Verunglimpfung der BundesflaggeZitiert von 15
- BPatG, 02.08.2018 – 30 W (pat) 719/16Designbeschwerdeverfahren – "drei gleich großen Streifen im Querformat mit den Farben gold/gelb-rot-schwarz" – Nachahmung im heraldischen Sinn eines staatlichen Hoheitszeichens – Nachahmung der Bundesflagge im heraldischen Sinne – keine Eintragungsfähigkeit
- BGH, 24.07.1985 – 2 StR 885/83
- BPatG, 22.01.2015 – 30 W (pat) 703/13Designbeschwerdeverfahren – „DE-Flagge“ - zur missbräuchlichen Benutzung von Nachahmungen im heraldischen SinnZitiert von 3
- BPatG, 22.03.2005 – 27 W (pat) 136/02Zitiert von 2
- BVerwG, 17.01.2024 – 9 BN 5.23Erfolglose Nichtzulassungsbeschwerde in einer Normenkontrollsache betreffend die Kalkulation von Trinkwassergebühren Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 8
Zuletzt entschieden
- BVerwG, 17.01.2024 – 9 BN 6.23Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Gebührenkalkulation einer Entwässerungssatzung Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- BPatG, 16.01.2003 – 10 W (pat) 715/00Zitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung Art 22 GG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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28.03.2019 Ausfertigung
Art. 22 geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28. März 2019 (BGBl. I 404)
BGBl. 2019 I S. 404
BGBl. 2019 I S. 404 Gesetzgebungsmaterialien
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.