Gesetze / Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
GGArt 124
Stand: 10.06.2019
Recht, das Gegenstände der ausschließlichen Gesetzgebung des Bundes betrifft, wird innerhalb seines Geltungsbereiches Bundesrecht.
Wird zitiert von 15 Entscheidungen zu Art 124 GG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BVerfG, 30.05.1972 – 2 BvO 1/69, 2 BvO 2/69, 2 BvO 1/70, 2 BvO 2/70Keine Fortgeltung von § 26 Abs. 1 des Waffengesetzes 1938 als BundesrechtZitiert von 2
- BVerfG, 18.03.1970 – 2 BvO 1/65Normenqualifizierungsverfahren; das Recht der Spielbanken gilt als Recht zur Wahrung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung nicht als Bundesrecht fort (Verwendung des Troncaufkommens) ; Recht im Sinn von Art. 126 GG und von § 86 Abs. 2 BVerfGG sind auch RechtsverordnungenZitiert von 23
- BVerfG, 11.12.1962 – 2 BvL 2/60, 2 BvL 3/60, 2 BvL 21/60, 2 BvL 24/60, 2 BvL 4/61, 2 BvL 17/61Zur Bedeutung des dem Bundesgesetzgeber in Art. 131 GG erteilten Gesetzgebungsauftrags für die bundesstaatliche Kompetenzverteilung (GG Art. 70 ff.). - Für die Frage, wie Staatszusammenbrüche im Bereich des Beamtenrechts zu liquidieren sind, gibt es keine hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums (GG Art. 33 Abs. 5). - Die Änderung eines leistungsgewährenden Gesetzes kann sich nur auf solche Einzelmaßnahmen auswirken, die nach Verkündung des Änderungsgesetzes getroffen worden sind (Rechtsstaatsprinzip). - Teilnichtigerklärung von § 2 Abs. 2 Satz 3 i.V.m. § 18 des nordrh.-westf. ÄAG (vom 15. Dezember 1952 GVBl. S. 423) zu G 131Zitiert von 7
- BVerfG, 10.05.1960 – 2 BvO 6/56§ 9 Abs. 2 des brem. Urlaubsgesetzes i. d. F. vom 25. April 1949 (GBl. S. 71) ist insoweit Bundesrecht geworden, als er sich auf Arbeiter der Bundespost bezieht
- BVerfG, 29.10.1958 – 2 BvL 19/56Das Zollwesen fällt in die ausschließliche Gesetzgebungshoheit des Bundes; Art. 73 Nr. 5, Art. 105 Abs. 1 GG (Helgoland-Gesetz)
- BVerfG, 21.07.1955 – 1 BvL 33/51Württemberg-badisches Gesetz Nr. 953 zur Änderung des Gesetzes zur Überführung der bei der politischen Befreiung tätigen Personen in andere Beschäftigungen vom 12. März 1951. Zur Auslegung von Art. 14 Abs. 3 Satz 2 und 3 GG ("Junktim-Klausel")Zitiert von 5
Zuletzt entschieden
- FG Sachsen-Anhalt, 28.06.2023 – 1 V 301/23
- LG Köln, 14.05.2020 – 29 S 223/19
- BVerwG, 27.11.2017 – 1 B 149.17Zitiert von 3
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung Art 124 GG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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28.03.2019 Ausfertigung
Art. 124 geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28. März 2019 (BGBl. I 404)
BGBl. 2019 I S. 404
BGBl. 2019 I S. 404 Gesetzgebungsmaterialien
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.