Gesetze / Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
GGArt 102
Stand: 10.06.2019
Die Todesstrafe ist abgeschafft.
Wird zitiert von 30 Entscheidungen zu Art 102 GG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BVerfG, 30.06.1964 – 1 BvR 93/64Kein Verbot der Auslieferung wegen einer in dem ersuchenden Staat mit Todesstrafe bedrohten TatZitiert von 3
- BVerfG, 21.06.1977 – 1 BvL 14/76Strafrecht: Vereinbarkeit der lebenslangen Freiheitsstrafe wegen Mordes mit dem Grundgesetz Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 41
- VG München, 01.07.2024 – M 30 K 22.4912Zitiert von 8
- BGH, 16.11.1995 – 5 StR 747/94Zitiert von 4
- BVerfG, 04.12.2019 – 2 BvR 1258/19, 2 BvR 1497/19Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 GG) im Auslieferungsverfahren bei unzureichender fachgerichtlicher Aufklärung der Gefahr menschenunwürdiger Haftbedingungen im Zielstaat (hier: USA/Kalifornien) - völkerrechtliche Zusage des ersuchenden Staates entbindet Fachgericht nicht von eigener GefahrenprognoseZitiert von 19
- BVerfG, 04.05.1982 – 1 BvR 1457/81Bedeutung des Asylrechts im Auslieferungsverfahren zum Zwecke der Strafverfolgung wegen vorsätzlicher Tötung (Auslieferung nach dem Libanon)Zitiert von 2
Zuletzt entschieden
- LG Lübeck, 16.12.2025 – 15 O 173/24Zitiert von 1
- OLG Stuttgart, 12.02.2024 – 8 UH 3/23
- LG Wiesbaden, 12.05.2022 – 2 S 20/19
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung Art 102 GG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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28.03.2019 Ausfertigung
Art. 102 geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28. März 2019 (BGBl. I 404)
BGBl. 2019 I S. 404
BGBl. 2019 I S. 404 Gesetzgebungsmaterialien
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.