§ 24
Stand: 10.06.2019
Die Vorschriften des § 23 sind entsprechend anzuwenden, wenn das Recht mit der Erreichung eines bestimmten Lebensalters des Berechtigten oder mit dem Eintritt eines sonstigen bestimmten Zeitpunkts oder Ereignisses erlischt.
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Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- OLG Dresden, 10.02.2021 – 17 W 73/21
- BGH, 11.04.2013 – V ZB 109/12Grundbuchverfahrensrecht: Voraussetzungen der Löschung eines durch Zeitablauf erloschenen Erbbaurechts auf Antrag des Grundstückseigentümers im Wege der GrundbuchberichtigungZitiert von 3
- OLG Hamm, 15.03.2007 – 15 W 404/06
- OLG Hamm, 05.04.2001 – 15 W 79/01
- BGH, 01.10.2020 – V ZB 51/20Bedingung oder Befristung für ein dingliches Recht an einem Grundstück: Eintragung in das Grundbuch oder Bezugnahme auf eine Eintragungsbewilligung; Nachweis der Einigung zwischen Eigentümer und BerechtigtemZitiert von 9
- BGH, 12.07.2012 – V ZB 219/11Grundbuchverfahren: Löschungsvoraussetzung für eine von der insolvenzrechtlichen Rückschlagsperre erfasste SicherungshypothekZitiert von 3
Zuletzt entschieden
- OLG Hamm, 18.06.2020 – 15 W 277/19
- OLG Frankfurt am Main, 13.02.2017 – 20 W 338/16Zitiert von 1
- OLG Frankfurt am Main, 14.05.2012 – 20 W 340/11
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 24 GBO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.