Gesetze / Fruchtsaft- und Erfrischungsgetränkeverordnung
FrSaftErfrischGetrV§ 9 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Die Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Änderungsverlauf
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26.04.2023 Ausfertigung
§ 9 umnummeriert und aufgehoben durch Artikel 3 des Gesetzes vom 26. April 2023 (BGBl. I Nr. 115)
BGBl. 2023 I Nr. 115
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18.05.2020 Ausfertigung
§ 9 aufgehoben durch Artikel 1 des Gesetzes vom 18. Mai 2020 (BGBl. I 1075)
BGBl. 2020 I S. 1075
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23.10.2013 Ausfertigung
§ 9 aufgehoben durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23. Oktober 2013 (BGBl. I 3889)
BGBl. 2013 I S. 3889
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21.05.2012 Ausfertigung
§ 9 umnummeriert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Mai 2012 (BGBl. I 1201)
BGBl. 2012 I S. 1201
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Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.