Art 14 Verpflichtung zur Information der Fluggäste über ihre Rechte
Stand: 22.07.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/FluggastrechteVO/14#abs-1 (1) Das ausführende Luftfahrtunternehmen stellt sicher, dass bei der Abfertigung ein klar lesbarer Hinweis mit folgendem Wortlaut für die Fluggäste deutlich sichtbar angebracht wird: „Wenn Ihnen die Beförderung verweigert wird oder wenn Ihr Flug annulliert wird oder um mindestens zwei Stunden verspätet ist, verlangen Sie am Abfertigungsschalter oder am Flugsteig schriftliche Auskunft über ihre Rechte, insbesondere über Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen.“
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/FluggastrechteVO/14#abs-2 (2) Ein ausführendes Luftfahrtunternehmen, das Fluggästen die Beförderung verweigert oder einen Flug annulliert, stellt jedem betroffenen Fluggast einen schriftlichen Hinweis zur Verfügung, in dem die Regeln für Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen gemäß dieser Verordnung dargelegt werden. Ferner wird allen von einer Verspätung um mindestens zwei Stunden betroffenen Fluggästen ein entsprechender Hinweis zur Verfügung gestellt. Die für die Kontaktaufnahme notwendigen Angaben zu der benannten einzelstaatlichen Stelle nach Artikel 16 werden dem Fluggast ebenfalls in schriftlicher Form zur Verfügung gestellt.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/FluggastrechteVO/14#abs-3 (3) Bei blinden oder sehbehinderten Personen sind die Bestimmungen dieses Artikels durch den Einsatz geeigneter alternativer Mittel anzuwenden.
Wird zitiert von 46 Entscheidungen zu Art 14 FluggastrechteVO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BGH, 01.09.2020 – X ZR 97/19Ausgleichsanspruch nach der Fluggastrechteverordnung: Erforderlichkeit der Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe zur vorgerichtlichen Geltendmachung des AnspruchsZitiert von 12
- BGH, 31.08.2021 – X ZR 25/20Ausgleichszahlung für Flugannullierung: Anrechnung auf Anspruch auf Ersatz vorgerichtlicher AnwaltskostenZitiert von 4
- EuGH, 21.12.2021 – C-146/20Zitiert von 12
- LG Düsseldorf, 11.04.2022 – 22 S 352/19
- EuGH, 23.09.2021 – C-146/20
- LG Frankfurt am Main, 18.01.2018 – 2-24 S 235/17
Zuletzt entschieden
- LG Frankfurt am Main, 12.08.2025 – 2-24 O 17/25
- AG Frankfurt am Main, 26.06.2025 – 31096 C 29/25
- AG Düsseldorf, 13.03.2025 – 230 C 323/24
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung Art 14 FluggastrechteVO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.