Art 15 Ausschluss der Rechtsbeschränkung
Stand: 22.07.2026
Wird zitiert von 13
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Nach Gewicht
- EuGH, 29.02.2024 – C-11/23Zitiert von 6
- LG Frankfurt am Main, 25.11.2021 – 2-03 O 527/19
- LG Berlin, 31.08.2021 – 103 O 7/20Zitiert von 1
- EuGH, 21.11.2019 – C-584/18
- EuGH, 30.04.2020 – C-584/18Zitiert von 7
- BGH, 16.01.2025 – IX ZR 236/23Anspruch auf Flugpreiserstattung bei Flugbuchung nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Luftfahrtunternehmens und Flugpreiszahlung mit einem GutscheinZitiert von 1
Zuletzt entschieden
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung Art 15 FluggastrechteVO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/FluggastrechteVO/15#abs-1 (1) Die Verpflichtungen gegenüber Fluggästen gemäß dieser Verordnung dürfen — insbesondere durch abweichende oder restriktive Bestimmungen im Beförderungsvertrag — nicht eingeschränkt oder ausgeschlossen werden.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/FluggastrechteVO/15#abs-2 (2) Wird dennoch eine abweichende oder restriktive Bestimmung bei einem Fluggast angewandt oder wird der Fluggast nicht ordnungsgemäß über seine Rechte unterrichtet und hat er aus diesem Grund einer Ausgleichsleistung zugestimmt, die unter der in dieser Verordnung vorgesehenen Leistung liegt, so ist der Fluggast weiterhin berechtigt, die erforderlichen Schritte bei den zuständigen Gerichten oder Stellen zu unternehmen, um eine zusätzliche Ausgleichsleistung zu erhalten.