Gesetze / FluggastrechteVO

FluggastrechteVO

Art 15 Ausschluss der Rechtsbeschränkung

Stand: 22.07.2026

13 Entscheidungen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/FluggastrechteVO/15#abs-1 (1) Die Verpflichtungen gegenüber Fluggästen gemäß dieser Verordnung dürfen — insbesondere durch abweichende oder restriktive Bestimmungen im Beförderungsvertrag — nicht eingeschränkt oder ausgeschlossen werden.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/FluggastrechteVO/15#abs-2 (2) Wird dennoch eine abweichende oder restriktive Bestimmung bei einem Fluggast angewandt oder wird der Fluggast nicht ordnungsgemäß über seine Rechte unterrichtet und hat er aus diesem Grund einer Ausgleichsleistung zugestimmt, die unter der in dieser Verordnung vorgesehenen Leistung liegt, so ist der Fluggast weiterhin berechtigt, die erforderlichen Schritte bei den zuständigen Gerichten oder Stellen zu unternehmen, um eine zusätzliche Ausgleichsleistung zu erhalten.

Art 14 Art 16