Gesetze / Fahrerlaubnis-Verordnung
FeVAnlage 5
(Fundstelle: BGBl. I 2010, 2030 - 2033;
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
Anlage 5 (zu § 11 Absatz 9, § 48 Absatz 4 und 5)
Eignungsuntersuchungen für Bewerber
und Inhaber der Klassen C, C1, D, D1 und der zugehörigen
Anhängerklassen E sowie der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
Änderungsverlauf
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18.03.2022 Ausfertigung
Anlage 5 eingefügt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 18. März 2022 (BGBl. I 498)
BGBl. 2022 I S. 498
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03.05.2018 Ausfertigung
Anlage 5 aufgehoben durch Artikel 1 des Gesetzes vom 3. Mai 2018 (BGBl. I 566 883)
BGBl. 2018 I S. 566
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14.08.2017 Ausfertigung
Anlage 5 neu gefasst und geändert und umnummeriert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 14. August 2017 (BGBl. I 3232)
BGBl. 2017 I S. 3232
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16.04.2014 Ausfertigung
Anlage 5 neu gefasst durch Artikel 1 des Gesetzes vom 16. April 2014 (BGBl. I 348)
BGBl. 2014 I S. 348
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.