Gesetze / Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen
FamGKG§ 40 Rechtsmittelverfahren
Stand: 24.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen) · Text unverändert seit mindestens 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/FamGKG/40#abs-1 (1) Im Rechtsmittelverfahren bestimmt sich der Verfahrenswert nach den Anträgen des Rechtsmittelführers. Endet das Verfahren, ohne dass solche Anträge eingereicht werden, oder werden, wenn eine Frist für die Rechtsmittelbegründung vorgeschrieben ist, innerhalb dieser Frist Rechtsmittelanträge nicht eingereicht, ist die Beschwer maßgebend.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/FamGKG/40#abs-2 (2) Der Wert ist durch den Wert des Verfahrensgegenstands des ersten Rechtszugs begrenzt. Dies gilt nicht, soweit der Gegenstand erweitert wird.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/FamGKG/40#abs-3 (3) Im Verfahren über den Antrag auf Zulassung der Sprungrechtsbeschwerde ist Verfahrenswert der für das Rechtsmittelverfahren maßgebende Wert.
Wird zitiert von 1.379 Entscheidungen zu § 40 FamGKG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- OLG Karlsruhe, 13.08.2015 – 5 UF 222/14Verfahrenswert in Unterhaltssachen: Eingang der Beschwerde als Stichtag für die Abgrenzung zwischen rückständigem und laufendem Unterhalt Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 1
- KG, 31.01.2020 – 19 W 49/19Zitiert von 5
- OLG Karlsruhe, 02.03.2026 – 20 UF 14/26
- OLG Karlsruhe, 11.02.2026 – 20 UF 121/25
- OLG Karlsruhe, 10.09.2025 – 5 UF 148/25Zitiert von 2
- OLG Karlsruhe, 18.11.2025 – 20 UF 59/25
Zuletzt entschieden
- OLG Brandenburg, 20.08.2026 – 13 WF 8/26Vergütung des Umgangspflegers: Kein erhöhter Stundensatz nach § 3 VBVG bei einem Studium der Volkswirtschaftslehre sowie privaten Zertifikatsausbildungen Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- OLG Brandenburg, 18.08.2026 – 13 UF 12/26Ehescheidung: Aufhebung des den Scheidungsantrag abweisenden Beschlusses und Zurückverweisung bei Ablauf des Trennungsjahres in der Beschwerdeinstanz Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- OLG Brandenburg, 29.07.2026 – 9 UF 1/26Ehewohnungssache: Zuweisung der Ehewohnung zur alleinigen Nutzung an den wegen der Nähe zum Arbeitsplatz stärker angewiesenen Ehegatten Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 40 FamGKG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
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Änderungsverlauf
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23.07.2013 Ausfertigung
§ 40 geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 23. Juli 2013 (BGBl. I 2586)
BGBl. 2013 I S. 2586
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.