§ 103 Kostenfestsetzungsgrundlage; Kostenfestsetzungsantrag
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/ZPO/103#abs-1 (1) Der Anspruch auf Erstattung der Prozesskosten kann nur auf Grund eines zur Zwangsvollstreckung geeigneten Titels geltend gemacht werden.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/ZPO/103#abs-2 (2) Der Antrag auf Festsetzung des zu erstattenden Betrages ist bei dem Gericht des ersten Rechtszuges anzubringen. Die Kostenberechnung, ihre zur Mitteilung an den Gegner bestimmte Abschrift und die zur Rechtfertigung der einzelnen Ansätze dienenden Belege sind beizufügen.
Wird zitiert von 492 Entscheidungen zu § 103 ZPO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BGH, 07.02.2017 – VI ZB 43/16Rechtsanwaltsgebühr: Formale Reichweite der Kostengrundentscheidung; Festsetzungsfähigkeit einer Terminsgebühr für die auf Vermeidung oder Erledigung des Verfahrens gerichtete außergerichtliche Besprechung bei vorausgegangener Kostengrundentscheidung in einem Beschluss über den Erlass einer einstweiligen VerfügungZitiert von 4
- BAG, 28.05.2009 – 8 AZR 226/08Erstattung von Detektivkosten: Voraussetzungen des Schadensersatzanspruchs des Arbeitgebers wegen Überwachung eines Arbeitnehmers Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 26
- FG Sachsen-Anhalt, 25.03.2022 – 5 Ko 166/22
- BGH, 22.12.2004 – XII ZB 94/04Zitiert von 5
- FG Köln, 26.07.2013 – 10 Ko 3989/12
- OLG Köln, 21.08.2012 – 2 Wx 181/12Zitiert von 1
Zuletzt entschieden
- BGH, 17.09.2026 – I ZB 20/26Schiedsvereinbarung: Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs durch Behandlung streitigen Vortrags zum Inhalt der Verhandlungen als unstreitig Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- BGH, 16.07.2026 – I ZB 107/25Vollstreckbarerklärung ausländischer Schiedssprüche: Reichweite der Staatenimmunität bei Verträgen über die Beschaffung von Gütern für Streitkräfte Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 1
- OLG Köln, 13.07.2026 – 17 W 92/26Kostenfestsetzungsverfahren: Unzulässigkeit eines einheitlichen Festsetzungsantrags gegen mehrere nach Kopfteilen haftende Streitgenossen; Zinslauf ab Eingang des ursprünglichen Antrags Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 103 ZPO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.