Gesetze / Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
FamFG§ 47 Wirksam bleibende Rechtsgeschäfte
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 24
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- OLG Karlsruhe, 28.10.2016 – 20 UF 81/15Zitiert von 1
- BGH, 28.07.2015 – XII ZB 674/14Betreuungssache: Voraussetzungen für einen wirksamen Widerruf einer Vorsorgevollmacht durch den Betreuer; Beschwerde des ehemals Bevollmächtigten gegen die BetreuerbestellungZitiert von 22
- OLG Frankfurt am Main, 26.11.2021 – 26 U 65/21Zitiert von 4
- BGH, 11.03.2022 – V ZR 77/21Wohnungseigentumssache: Berechtigung des Verwalters zur Vertretung der beklagten Wohnungseigentümer in einem Beschlussmängelverfahren über die Wirksamkeit der einseitigen Bestellung des Verwalters durch den teilenden Eigentümer; Wirksamkeit des Vorbehalts der einseitigen Verwalterbestellung in der Aufteilungsphase; Einberufung der Eigentümerversammlung durch einen NichtberechtigtenZitiert von 9
- BGH, 05.07.2019 – V ZR 278/17Wohnungseigentum: Ordnungsmäßige Verwaltung durch Abschluss eines Verwaltervertrages mit Sondervergütung des Verwalters ohne ObergrenzeZitiert von 19
- OLG Düsseldorf, 31.01.2023 – 13 U 203/22Zitiert von 1
Zuletzt entschieden
- BGH, 06.11.2024 – XII ZB 176/24Nichtberücksichtigung der vom Betroffenen vorgeschlagenen Person bei der BetreuerauswahlZitiert von 4
- LG Lübeck, 14.02.2023 – 7 T 59/23
- LG Berlin, 11.10.2022 – 87 T 368/21
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 47 FamFG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Ist ein Beschluss ungerechtfertigt, durch den jemand die Fähigkeit oder die Befugnis erlangt, ein Rechtsgeschäft vorzunehmen oder eine Willenserklärung entgegenzunehmen, hat die Aufhebung des Beschlusses auf die Wirksamkeit der inzwischen von ihm oder ihm gegenüber vorgenommenen Rechtsgeschäfte keinen Einfluss, soweit der Beschluss nicht von Anfang an unwirksam ist.