Gesetze / Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
FamFG§ 286 Inhalt der Beschlussformel
Stand: 01.01.2023
Wird zitiert von 23
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- LG Lübeck, 08.12.2023 – 7 T 359/23Zitiert von 1
- BGH, 14.11.2012 – XII ZB 344/12Betreuungsverfahren: Bestimmung der Überprüfungsfrist für eine angeordnete BetreuungZitiert von 2
- BGH, 08.01.2014 – XII ZB 354/13Betreuervergütung: Nachträgliche Feststellung der berufsmäßigen BetreuungZitiert von 8
- LG Lübeck, 07.07.2025 – 7 T 89/24
- BGH, 18.01.2017 – XII ZB 602/15Richterausschließung in einer Betreuungssache: Mitwirkung eines an das Beschwerdegericht versetzten Richters in einem Beschwerdeverfahren gegen die endgültige Bestellung eines Betreuers nach Bestellung eines vorläufigen Betreuers durch einstweilige Anordnung im Rahmen seiner früheren Tätigkeit am AmtsgerichtZitiert von 7
- BGH, 27.04.2016 – XII ZB 593/15Betreuung: Voraussetzungen für die Anordnung eines EinwilligungsvorbehaltsZitiert von 2
Zuletzt entschieden
- LG Frankfurt am Main, 13.08.2025 – 2-12 T 97/25
- AG Meiningen, 09.09.2024 – 3 XVII 34/24
- LG Magdeburg, 14.09.2022 – 9 T 249/22
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 286 FamFG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/FamFG/286#abs-1 (1) Die Beschlussformel enthält im Fall der Bestellung eines Betreuers auch
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/FamFG/286#abs-2 (2) Die Beschlussformel enthält im Fall der Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts die Bezeichnung des Kreises der einwilligungsbedürftigen Willenserklärungen.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/FamFG/286#abs-3 (3) Der Zeitpunkt, bis zu dem das Gericht über die Aufhebung oder Verlängerung einer Maßnahme nach Absatz 1 oder Absatz 2 zu entscheiden hat, ist in der Beschlussformel zu bezeichnen.