§ 29
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/FRG/29#abs-1 (1) Anrechnungszeiten sind auch Zeiten, in denen eine in den §§ 15 und 16 genannte Beschäftigung oder Tätigkeit durch Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit, Leistungen zur Rehabilitation, Schwangerschaft oder Mutterschaft während der jeweiligen Schutzfristen sowie eine nach dem 30. September 1927 liegende Arbeitslosigkeit unterbrochen worden ist; sind für solche Zeiten Beiträge an einen Träger der gesetzlichen Rentenversicherung im Herkunftsgebiet gezahlt worden, werden für diese Beiträge Entgeltpunkte nicht ermittelt. Für Zeiten der Schwangerschaft oder Mutterschaft sowie für Zeiten der Arbeitslosigkeit nach Vollendung des 17. und vor Vollendung des 25. Lebensjahres ist eine Unterbrechung nicht erforderlich. Die für einen Anspruch auf Arbeitslosengeld maßgeblichen Vorschriften über die Arbeitslosigkeit nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch sind entsprechend anzuwenden.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/FRG/29#abs-2 (2) Zeiten der Arbeitslosigkeit nach dem 30. Juni 1978 und Zeiten der Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit nach dem 31. Dezember 1983 werden wie entsprechende Zeiten ohne Leistungsbezug oder ohne Beitragszahlung bewertet.
Wird zitiert von 8 Entscheidungen zu § 29 FRG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BSG, 22.02.2024 – B 5 R 7/22 RFremdrentenrecht - Unterbrechung einer Beschäftigung eines Kolchosemitglieds durch Arbeitsunfähigkeit - durchgehende Beitragsentrichtung - keine Ermittlung von Entgeltpunkten nach dem FRGZitiert von 1
- BSG, 12.02.2009 – B 5 R 40/08 RZitiert von 7
- BSG, 12.02.2009 – B 5 R 39/06 RFremdrentenrecht: Anforderungen an die Gleichstellung von LPG-Beitragszeiten ohne tatsächliche Arbeitsleistung Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 21
- BSG, 19.11.2009 – B 13 R 145/08 RFremdrentenrecht: Berücksichtigung von Beitragszeiten in einer rumänischen Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaft; Anforderungen an den Nachweis einer Vollzeitbeschäftigung nach § 26 FRG Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 20
- BSG, 19.11.2009 – B 13 R 67/08 RZitiert von 10
- SG Duisburg, 28.03.2018 – S 34 R 789/14
Zuletzt entschieden
- LSG Niedersachsen-Bremen, 17.11.2010 – L 2 R 435/10Zitiert von 6
- LSG NRW, 06.08.2008 – L 8 R 73/07Zitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 29 FRG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.