Gesetze / Wirtschaftsstabilisierungsbeschleunigungsgesetz
WStBG§ 6 Bericht an die Hauptversammlung
Der Vorstand hat der nächsten ordentlichen Hauptversammlung einen schriftlichen Bericht über die Kapitalerhöhung und Ausgabe neuer Aktien vorzulegen, in dem insbesondere der Umfang der Kapitalerhöhung sowie der Ausgabebetrag sowie ein Gewinnvorzug und Liquidationsvorrang der Aktien rechtlich und wirtschaftlich erläutert werden.
Änderungsverlauf
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10.07.2020 Ausfertigung
§ 6 geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 10. Juli 2020 (BGBl. I 1633)
BGBl. 2020 I S. 1633
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27.03.2020 Ausfertigung
§ 6 geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 27. März 2020 (BGBl. I 543)
BGBl. 2020 I S. 543
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Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.