Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 2 · BT-Drs. 19/18109 · S. 30
Zu Artikel 2
Zu Artikel 2 Der Name des Gesetzes wird an den neuen Regelungsinhalt angepasst. Zu §§ 1 und 2: Die Begriffsbestimmungen sind für die Sicherstellung der Klarheit und Eindeutigkeit der Regelungen erforder- lich, da sich die Regelungen nunmehr auf verschiedene Fonds beziehen, durch die Unternehmen aus jeweils un- terschiedlichen Sektoren stabilisiert werden können. Zu §§ 3 und 4: Rechtstechnische Anpassungen aufgrund der Erweiterung der Anwendung auf Stabilisierungsmaßnahmen durch den Wirtschaftsstabilisierungsfonds. Zu § 5: § 5 regelt die Ausgabe von Aktien durch den Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrates auf der Grundlage genehmigten Kapitals. Absatz 4 trägt dem Umstand Rechnung, dass Art. 47 Abs. 1 RiLi EU 2017/1132 betreffend verschiedene Fragen des Gesellschaftsrechts zwingend vorgibt, dass Aktien nicht unter dem Nennbetrag bzw. bei Stückaktien dem rechnerischen Anteil am Grundkapital ausgegeben werden dürfen. Zu § 6: Zunächst wird klargestellt, dass die Vorgaben des genannten Gesetzes, solange es in Kraft ist, auch für die Unter- nehmen im Sinne dieses Gesetzes. Absatz 2 regelt die Mitgliederversammlung bei Genossenschaften. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 31 – Drucksache 19/18109 Zu § 7: Es wird auf § 16 Abs. 4 WpÜG verwiesen. Die hierin geregelten Erleichterungen finden entsprechende Anwen- dung. Absatz 3 und Absatz 6 enthalten rechtstechnische Anpassungen aufgrund der Erweiterung der Anwendung auf Stabilisierungsmaßnahmen durch den Wirtschaftsstabilisierungsfonds. Zu § 7a: Rechtstechnische Anpassung aufgrund der Erweiterung der Anwendung auf Stabilisierungsmaßnahmen durch den Wirtschaftsstabilisierungsfonds. Zu § 7b: Rechtstechnische Anpassung aufgrund der Erweiterung der Anwendung auf Stabilisierungsmaßnah
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 7.145 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 19/18109, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 92.324–99.469 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert da1cc6f8e3cfde30….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP