Gesetze / Wirtschaftsstabilisierungsbeschleunigungsgesetz

WStBG

§ 4 Verpflichtungserklärung bei anderen Rechtsformen

Stand: 05.04.2020

Bund

Die vorstehenden Absätze gelten für Unternehmen des Finanzsektors und für Unternehmen der Realwirtschaft, die nicht in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft verfasst sind, entsprechend.

§ 3 § 5