Gesetze / Wirtschaftsstabilisierungsbeschleunigungsgesetz

WStBG

§ 16 Wettbewerbsrecht

Stand: 05.04.2020

Bund2 Fassungen

Die Vorschriften des Ersten bis Dritten Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen finden keine Anwendung auf den Fonds.

←§ 15 →§ 17