Gesetze / Finanzgerichtsordnung
FGO§ 75
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 12
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- BFH, 25.02.2010 – V B 14/09(Verletzung des rechtlichen Gehörs - Pflicht des FG zur Mitteilung der Grundlagen der Besteuerung - Rügeverzicht nach § 155 FGO i.V.m. § 295 ZPO)Zitiert von 2
- FG Saarland, 20.12.2013 – 2 V 1323/13
- BFH, 29.08.2013 – IX B 17/13(Beidseitige Vertragsbindung im Rahmen des § 7i Abs. 1 Satz 5 EStG - Feststellungsumfang - Verfahrensmängel - Verstöße gegen §§ 75, 78 FGO - Rechtliches Gehör - Terminsänderung)Zitiert von 3
- BFH, 26.02.2010 – VIII B 17/08(Schätzung von Besteuerungsgrundlagen grundsätzlich nicht wegen Beschlagnahme von Geschäftsunterlagen verwehrt - Zumutbarkeit eines Mitwirkungsverlangens - Fehlende Urteilsgründe - Ausschöpfung von Aktenmaterial zur Sachverhaltsaufklärung - Anwendungsbereich des § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO - Einschränkung der Hinweispflicht und Fürsorgepflicht des FG)Zitiert von 12
- VG Karlsruhe, 15.03.2022 – 19 K 1107/21Zitiert von 1
- FG Niedersachsen, 13.12.2005 – 13 K 427/05Zitiert von 5
Zuletzt entschieden
- OLG Brandenburg, 06.03.2025 – 11 VA 2/25
- Bayerischer Verfassungsgerichtshof, 14.12.2021 – Vf. 91-VI-20
- FG Düsseldorf, 25.06.2021 – 2 K 622/18 GZitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 75 FGO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Den Beteiligten sind, soweit es noch nicht geschehen ist, die Unterlagen der Besteuerung auf Antrag oder, wenn der Inhalt der Klageschrift dazu Anlass gibt, von Amts wegen mitzuteilen.